Beteiligung junger Menschen

Inhalt und Ziel von Bildung ist die Selbstbestimmung innerhalb einer Gemeinschaft. Partizipation, also die Beteiligung aller Gemeindeglieder (unabhängig vom Alter) ist dafür der entscheidende Schlüssel. Eine in diesem Sinne „bildende Gemeinde“ profitiert von der Lebendigkeit immer wieder neu einfließender Perspektiven und Kompetenzen.

 

Inhalte

Definition und rechtliche Grundlage

Was genau bedeutet die Beteiligung junger Menschen für den Gemeindealltag?

Kinder- und Jugendvertretung, Ausschüsse, Projekte, und vieles mehr: Wie kann die Beteiligung junger Menschen konkret aussehen?

Zum Weiterlesen und Loslegen

Definition und rechtliche Grundlage

Partizipation ist die Möglichkeit echter Beteiligung – nicht nur im Sinne eines Dabeiseins, sondern im Sinne echter Mitbestimmung und Mitgestaltung. Wirkliche Partizipation motiviert junge Menschen. Sie erleben Kirche als einen Ort, an dem ihre Meinungen, ihr Mitwirken und ihre Entscheidungen erwünscht sind. Beteiligungsprozesse fördern die Selbstwirksamkeit. Das meint die Überzeugung, schwierige Situationen oder Herausforderungen aus eigener Kraft bewältigen zu können. Vor diesem Hintergrund sollten junge Menschen ermutigt werden, aus ihrer Perspektive etwas zu den Themen und Entscheidungsprozessen einer Gemeinde beizutragen. Ihre Anmerkungen müssen gehört und berücksichtigt werden.

Die Grundlage für die Beteiligung junger Menschen steht in der Verfassung  der Nordkirche, §12:

"Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind in der Nordkirche in allen Belangen, die ihre Lebenswelt in der Kirche betreffen, an der Entscheidungsfindung in angemessener und altersgerechter Form zu beteiligen."

Das Kinder- und Jugendgesetz der Nordkirche (KJG) führt dieses Grundrecht aus und formuliert explizite Beteiligungsrechte. Eine praxisorientierte Handreichung zur Umsetzung des KJG finden Sie auf der Webseite der Jungen Nordkirche.

Was genau bedeutet die Beteiligung junger Menschen für den Gemeindealltag?

Die Verantwortung für die Beteiligung junger Menschen liegt bei den Erwachsenen in den Gemeinden, da deren Haltung wirkliche Partizipation erst ermöglicht. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Junge Menschen erhalten alle für sie relevanten Informationen in altersgemäßer und für sie verständlicher Form. So können sie sich eine eigene Meinung zu gemeindlichen Themen und Sachverhalten bilden.
  • Junge Menschen sind bei allen Entscheidungen, die ihre Lebenswelt betreffen, am Prozess beteiligt.
  • Junge Menschen haben im Rahmen der vereinbarten Entscheidungsspielräume bei bestimmten inhaltlichen, organisatorischen und finanziellen Themen die tatsächliche Entscheidungsbefugnis und Entscheidungskompetenz (z.B. eigener Etat oder Ähnliches). Sie werden fachlich von Haupt- und Ehrenamtlichen beraten und unterstützt.
  • Junge Menschen werden in die Lage versetzt, sich selbst zu organisieren und ihre Vorhaben eigenständig umzusetzen.
  • Beteiligung kann ganz unterschiedlich aussehen und verwirklicht werden. Es werden altersgerechte, vielfältige, geschlechtersensible, inklusive und situationsangemessene Formen der Beteiligung gewählt.

Kinder- und Jugendvertretung, Ausschüsse, Projekte, und vieles mehr: Wie kann die Beteiligung junger Menschen konkret aussehen?

Die Bildung einer Kinder- und Jugendvertretung ist ein wichtiges Instrument der Beteiligung. Darüber hinaus können die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Gemeinde durch Jugendausschüsse, Befragungen, Versammlungen und vielfältige andere Formen eingebunden werden. Welche Formen der Beteiligung umgesetzt werden, wird gemäß des Kinder- und Jugendgesetzes der Nordkirche schriftlich von jeder Gemeinde in einem Konzept für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen festgehalten (vgl. KJG § 7 Absatz 3).

Zum Weiterlesen und Loslegen

Um geeignete individuelle Formen der Partizipation zu entwickeln oder auszubauen stehen Ihnen die Jugendwerke, bzw. die Arbeitsstellen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Kirchenkreisen, sowie die Junge Nordkirche beratend zur Verfügung.

Die Handreichung zum Kinder- und Jugendgesetz sowie weitere Materialien und Fortbildungen zum Thema Partizipation finden Sie hier.

Dieser Beitrag wurde von der Jungen Nordkirche erstellt.