Spezialisten ihres Fachs: Ausschüsse und Beauftragte

Sie sind für eine festgelegte begrenzte Aufgabe eingesetzt

Die Aufgabe wird genau beschrieben und das Ziel der Arbeit benannt. In diesem Rahmen arbeitet der Ausschuss selbständig. Entscheidungen, die über den Rahmen hinausgehen, werden zur Zwischenentscheidung dem Kirchengemeinderat vorgelegt, bis entscheidungsreife Vorschläge, die dem benannten Ziel entsprechen, abgestimmt werden können. Bei diesem Verfahren bleibt der Kirchengemeinderat das bestimmende Gremium und wird zugleich von vielen einzelnen fachlichen Erörterungen entlastet.

Vertrauen in die Ausschussarbeit: Wiederholungen meiden

Vermieden werden sollte, dass im Ausschuss bereits geführte Diskussionen im Kirchengemeinderat noch einmal geführt werden oder dass eine ganz andere Entscheidung, als vom Ausschuss vorgeschlagen, getroffen wird. Ursachen könnten sein: Der Auftrag und die Ziele waren nicht klar genug beschrieben. Der Ausschuss hat sich nicht an die Ziele gehalten. Es wollten Mitglieder des Kirchengemeinderats mitwirken, die aber nicht in den Ausschuss gegangen sind und dies nun nachholen. Der Kirchengemeinderat hatte kein Vertrauen in den Ausschuss.

Sie nehmen einen bestimmten Aufgabenbereich selbständig wahr

Der Aufgabenbereich wird klar beschrieben und der Rahmen der selbständigen Entscheidung abgesteckt. Bauausschüsse arbeiten z. B. so, dass sie die Bauerhaltungsmaßnahmen erheben, in einem bestimmten Kostenrahmen ausschreiben, vergeben und durchführen können. Sind die Maßnahmen umfangreicher, teurer oder ergeben bedeutende z. B. gestalterische Veränderungen, legen sie dem Kirchengemeinderat das Problem zur Entscheidung vor.

Geschäftsführender Ausschuss

Genauso kann einem Geschäftsführenden Ausschuss (Verwaltungsausschuss) die Kompetenz gegeben werden, weite Teile der laufenden Gemeindeorganisation zu erledigen. Auch dafür ist der Rahmen klar zu beschreiben: z. B. welche Art von Vorgängen, welche Obergrenze für Ausgaben, welche Reichweite von Personalentscheidungen. Dem Kirchengemeinderat wird regelmäßig berichtet, seine Weisungen sind zu beachten, seine Entscheidungsbefugnis darf nicht eingeschränkt werden. Wenn dieses Miteinander von Ausschuss und Kirchengemeinderat vertrauensvoll und sachgerecht gelingt, sind die Sitzungen von vielen einfachen Themen und Entscheidungen entlastet. Es entsteht Zeit für weiter reichende Aufgaben.

Sie begleiten und entwickeln einen bestimmten Bereich der Gemeindearbeit

So kennen sich etwa der Gottesdienstausschuss oder der Jugendausschuss in ihrem Bereich aus, arbeiten mit den dort tätigen Mitarbeitenden eng zusammen und bedenken die Weiterentwicklung der Gemeinde in diesem Feld. In ihrem Auftrag muss geklärt sein, in welcher Weise ihre Arbeit mit dem Kirchengemeinderat verknüpft ist. Wann berichten sie? Dürfen sie eigene Vorschläge machen oder sogar selbständig Entscheidungen treffen und umsetzen?
Bestimmte Aufgaben oder Bereiche können auch von einzelnen Beauftragten betreut werden. Ausschussarbeit bedeutet immer zusätzliche Arbeit für mehrere Mitglieder des Kirchengemeinderats. Sind aber wirklich mehrere wichtig, weil Vielfalt gebraucht wird, oder ist eine Person angemessener, weil es um eine klare Umsetzung geht?

Checkliste für Klärungen der Zusammenarbeit

Ob Ausschüsse oder Beauftragte – in jedem Fall muss der Kirchengemeinderat klar regeln und schriftlich festhalten:

  • Wer wird beauftragt?
  • Welche Aufgabe mit welchem Ziel soll in welchem Zeitraum bearbeitet werden?
  • Welche Befugnisse werden dafür erteilt?
  • Welche Hilfsmittel stehen zur Verfügung?
  • Wie wird das Ergebnis vom Kirchengemeinderat entgegengenommen?

Ausschussarbeit sollte für die Menschen, die sie als Zusatzaufgabe übernehmen, sinnvoll, wichtig und verantwortungsvoll sein.

St. Georg Borgfelde - ein Interview

Im Interview mit Pastor Julian Sengelmann erfahren Sie, wie der Kirchengemeinderat der Kirchengemeinde St. Georg Borgfelde arbeitet.

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Dieser Beitrag wurde vom Hauptbereich Gottesdienst und Gemeinde erstellt.