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Mitgestaltung und Verantwortung in der Gemeinde

Die Kirchengemeinden in der Nordkirche werden von Haupt- und Ehrenamtlichen geleitet. Zusammen bilden sie den Kirchengemeinderat. Die hauptamtlichen Pastorinnnen und Pastoren sind durch ihr Amt berufen, die Ehrenamtlichen werden von den Kirchenmitgliedern der Gemeinde gewählt.

Die Aufgaben des Kirchengemeinderates sind sehr vielfältig. Sie werden in der Verfassung und in den Gesetzen der Nordkirche geregelt.

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beiträge, die Sie bei Ihrer Arbeit unterstützen. Weiterhin gibt es regelmäßig Unterstützungsangebote in Form von Veranstaltungen.

Der Kirchengemeinderat

  • verantwortet Gemeindeaktivitäten und sorgt für die Durchführung des Gottesdienstes,
  • berät die Konzeption von Gemeindeangeboten für Kinder, Jugendliche und Konfirmanden, für Senioren und für die Kirchenmusik und Bildung,
  • kümmert sich um diakonische Arbeitsbereiche,
  • fördert die kulturellen, sozialen und ökumenischen Beziehungen der Kirchengemeinde vor Ort,
  • verwaltet die kirchlichen Gebäude und Grundstücke und entscheidet über deren Nutzung,
  • wirkt bei der Besetzung von Pfarr- und anderen Stellen in der Gemeinde mit und trägt die Personalverantwortung,
  • ist verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen
  • und vertritt die Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit.

Um diese vielfältigen Aufgaben gut umzusetzen, wurde zahlreiche Artikel und Handreichungen für Sie entwickelt. Schauen Sie selbst:

Aufgaben und Befugnisse

Gemeinde leiten und entwickeln

Kirchengemeinde gemeinsam gestalten

Verantwortung tragen für Menschen, Finanzen, Gebäude und Schöpfung

Praxishilfen

Bildende Gemeinde – Zusammenarbeit im Sozialraum

Mit Gesetzen arbeiten

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Kontakt

Dr. Kristin Junga

Hauptbereich Gottesdienst und Gemeinde

+49 40 30620 1241

kristin.junga@hb3.nordkirche.de

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