Mit Gesetzen arbeiten: Im rechtlichen Rahmen

Viele Sachverhalte und Aufgaben sind in der Nordkirche klar bestimmt, und es ist meist auch geregelt, wer wofür die Verantwortung trägt. Der Gesetzeskorpus der Nordkirche ist für alle Interessierten im Internet verfügbar. Unter der Adresse www.kirchenrecht-nordkirche.de finden sich neben dem geltenden Recht auch das archivierte Recht, die Rechtsprechung, die Ausgaben des Kirchlichen Amtsblattes sowie die Begründungen wichtiger Gesetze.

Das geltende Recht gliedert sich dabei in acht Bereiche:

1. Kirchliches Verfassungsrecht: Hier werden unter anderem mit der Verfassung die Grundlagen der Nordkirche gelegt und die innere Organisation bestimmt. Darin enthalten sind auch Regelungen zu den Aufgaben des Kirchengemeinderates und die Kirchengemeindeordnung. Außerdem sind in dieser Gruppe die Ordnungen der Kirchenbünde und Regelungen der Rechtsbeziehungen der Nordkirche zu anderen Kirchen enthalten. Schließlich finden sich hier viele Satzungen, unter anderem die der Kirchenkreise sowie das kirchliche Wahlrecht.

2. Kirche und Staat: Hier sind die staatliche Gesetzgebung zum Recht der Kirchen sowie Vereinbarungen zwischen Kirche und Staat zu finden.

3. Verkündigung und Seelsorge: Dieser Abschnitt enthält alle Regelungen zu Gottesdienst, Seelsorge und kirchlichem Unterricht. Außerdem Verträge zur Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft.

4. Dienste und Werke, Hauptbereiche kirchlicher Arbeit: Diese Vorschriften strukturieren die Hauptbereiche und ordnen die unselbständigen Werke in der Nordkirche, wie beispielsweise den Gemeindedienst. Außerdem sind Gesetze und Satzungen für die Diakonie, selbständige Werke und Stiftungen enthalten.  

5. Finanzen und Vermögen: In diesem Abschnitt geht es vor allem ums Geld: Das Kirchensteuerrecht und das kirchliche Finanzwesen. Außerdem um das, was Geld kostet: Alle Vorschriften zu Bauwesen und Denkmalschutz. Schließlich um Regelungen zu Friedhofswesen und Liegenschaftsverwaltung.

6. Kirchenmitgliedschaft, Datenschutz und Archivwesen: Die Begriffe erklären sich selbst. Mit Kirchenbüchern und Meldewesen steht die Nordkirche hier in einer jahrhundertealten Tradition, die in Archiven bewahrt wird. Doch auch moderne Erkenntnisse zum Datenschutz bilden sich ab.

7. Dienst- und Arbeitsrecht: Dieser Abschnitt enthält viele Gesetze und Vorschriften für alle, die hauptamtlich in der Kirche tätig sind. Dazu gehören Regelungen zu Aus- und Fortbildung, das Dienst- und Arbeitsrecht, Vorschriften zur Bezahlung von Beamten und Angestellten, die Regelungen für die Interessenvertretung der Hauptamtlichen bis hin zur Arbeitssicherheit.

8. Rechtsschutz und Gerichtsbarkeit: Dieser letzte Abschnitt enthält alle Gesetze zu Aufbau, Struktur und Arbeitsweise der innerkirchlichen Gerichtsbarkeit.
Auf den ersten Blick mag die Fülle der Gesetze und Ordnungen überwältigen. Auf den zweiten Blick wird deutlich, dass nur wenig davon unmittelbare Auswirkung auf die Arbeit im Kirchengemeinderat hat. Was bleibt, ist die Möglichkeit für jedes Mitglied des Kirchengemeinderats, selbst die Gesetze und Vorschriften zu lesen und sich Meinung und Position zu bilden.

Dieser Beitrag wurde im Dezernat Recht der Nordkirche erstellt.