Geschlechtergerecht im Kirchengemeinderat: Gelebte Vielfalt als Fundament aussichtsreicher Gemeindearbeit

Um zu guten Entscheidungen zu kommen, ist es wichtig, dass die Gemeinden von Menschen in verschiedenen Lebenslagen und mit vielfältigen Erfahrungen sowie Gaben geleitet werden. Entscheidungen werden so an unterschiedlichen Bedürfnissen und Zielgruppen orientiert getroffen. Bei der Besetzung von Gremien sollten unsere Ziele sein, sowohl die gleiche Anzahl von Frauen und Männern als auch die Teilhabe von Menschen unabhängig ihres Geschlechts zu fördern.
Denn die Anerkennung der Vielfalt in der Gemeinde und die Berücksichtigung aller ihrer Mitglieder ermöglichen es, die Gemeindearbeit näher an den Zielgruppen und ihren Bedürfnissen orientiert zu organisieren  
Zur Vielfalt gehört eine geschlechtergerechte Teilhabe. Hierzu ist formuliert in § 5 des Kirchengesetzes zur Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit (GeschlGerG):

  1. Gremien sollen in gleicher Anzahl mit Männern und Frauen besetzt werden.
  2. Bei der Besetzung kirchlicher Gremien durch Wahl soll darauf hingewirkt werden, dass sich ebenso viele Frauen wie Männer zur Wahl stellen.

Nachdem sich der Kirchengemeinderat konstituiert hat, werden in vielen Gemeinden Gremien gebildet wie z. B. ein Finanz-, ein Personal-, ein Jugend- oder Bauausschuss. Auch für diese Gremien gilt das Ziel einer geschlechtsparitätischen Besetzung. Dabei ist in allen Gremien darauf zu achten, dass die unterschiedlichen Lebenslagen der Menschen keinen Ausschlussgrund für eine Mitarbeit darstellen. Sitzungszeiten und -dauer sind entsprechend zu gestalten. Unter Umständen sollten beispielsweise Möglichkeiten zur Kinderbetreuung organisiert werden.

Inhalte

Beauftragte Person für Geschlechtergerechtigkeit in der Kirchengemeinde

Mit Gender-Analyse und Zielvereinbarungen zu einer geschlechtergerechten Praxis – ein Leitfaden

Gleichberechtigtes Miteinander durch Zuhören und Anerkennen

Impulse zur Förderung eines geschlechtersensiblen Blicks

Unterstützung und weitere Informationen

Beauftragte Person für Geschlechtergerechtigkeit in der Kirchengemeinde

Bei der Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit in der Kirchengemeinde obliegt dem Kirchengemeinderat eine besondere Verantwortung. Er sollte zur Unterstützung eine beauftragte Person für Geschlechtergerechtigkeit in der Kirchengemeinde benennen (vgl. GeschlGerG §16). Mit ihrer Gender-Kompetenz ist sie befähigt, den Kirchengemeinderat in bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages zu unterstützen. Zum Beispiel, indem sie über die Geschlechterverteilung in der Personalstatistik informiert und mögliche Barrieren bei einer fehlenden paritätischen Verteilung erörtert.

Mit Gender-Analyse und Zielvereinbarungen zu einer geschlechtergerechten Praxis – ein Leitfaden

Bei der Entwicklung einer geschlechtergerechten Gemeindearbeit ist eine Gender-Analyse der erste Schritt. Diese verschafft einen Überblick darüber, wer vor Ort lebt, wer welche Angebote wahrnimmt und welche Menschen vielleicht noch nicht ausreichend im Blick sind. Daraus können Sie Maßnahmen entwickeln, die sich am Ziel der Geschlechtergerechtigkeit orientieren. Da es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt, eignen sich alle Arbeitsfelder in der Gemeinde, um sie mit der “Genderbrille” anzuschauen. So kann gefragt werden, welche Rollenvorbilder in der Kita-Arbeit oder im Kindergottesdienst vermittelt werden. Sind sie offen genug, um Mädchen und Jungen nicht in gängige Rollenstereotype zu drängen? Fördern die Angebote die Vielfalt von heute möglichen, ethisch verantwortbaren Lebensformen? Nehmen Sie die Arbeitsfelder in Ihrer Gemeinde gemeinsam mit den zuständigen Fachleuten aus einer expliziten Genderperspektive wahr und nutzen Sie die gewonnen Einsichten, um die Praxis immer geschlechtergerechter zu gestalten. Es ist ein Markenzeichen evangelischer Kirche, eine besondere Kultur des Zuhörens und der gegenseitigen Anerkennung zu pflegen. Diese gute Gesprächskultur muss immer wieder neu gefunden werden.

Gleichberechtigtes Miteinander durch Zuhören und Anerkennen

Die Evangelische Kirche zeichnet sich durch eine besondere Kultur des Zuhörens und der gegenseitigen Anerkennung aus. Ihrem reformatorischen Anspruch entsprechend, muss eine gute Gesprächskultur immer wieder neu gefunden werden. Dies gilt für den Kirchengemeinderat und die gesamte Gemeinde, in der die unterschiedlichen Sichtweisen und Argumente ihrer Mitglieder gleichberechtigt zur Sprache kommen sollen.

Impulse zur Förderung eines geschlechtersensiblen Blicks

  1. Um eine Teilhabe von Frauen und Männern sowie Menschen jeden Geschlechts zu erreichen, stehen Sie vor der Herausforderung, die geschlechtsspezifischen unterschiedlichen Lebenslagen und -verläufe zu erkennen und zu beachten. Zum Beispiel leisten Frauen trotz sich verändernder Rollenbilder auch heute noch den Großteil der Erziehungsverantwortung für Kinder oder der Pflege von nahen Angehörigen. Der Zeitkorridor für ehrenamtliche Arbeit ist damit eng.
    > Fördern Sie die Familienfreundlichkeit beispielsweise durch das Anbieten von Kinderbetreuung, Hausaufgabenhilfe und haushaltsnahen Dienstleistungen.
     
  2. Zugleich können sich lange Sitzungen zu Tageszeiten, die in vielen Familien gemeinsame Kernzeiten sind, auch für heutige Väter abträglich auf eine langfristige Mitwirkung auswirken.
    > Bieten Sie Arbeitsweisen und Methoden an, mittels derer sich Sitzungen kürzer und effektiver gestalten lassen. Schaffen Sie unterschiedliche Möglichkeiten der Beteiligung, zum Beispiel auch digitaler Art.

Sechs Schritte, die Ihren Blick auf das Thema stärken, finden Sie im Leitfaden zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen jeden Geschlechts und einer gleichen Anzahl von Frauen und Männern in unseren kirchlichen Gremien.

Unterstützung und weitere Informationen

Sie wollen sich auf den Weg machen und suchen Unterstützung. Sowohl in Fragen zur Weiterentwicklung der eigenen Gender-Kompetenz, der Chancengerechtigkeit von ehren- und hauptamtlichen Menschen jeden Geschlechts als auch in Fragen der Umsetzung des “Gender Mainstreaming”-Verfahrens wenden Sie sich gern an die Kirchenkreisbeauftragten für Geschlechtergerechtigkeit und die Beauftragten für Geschlechtergerechtigkeit in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, Nele Bastian.

Webseite der Geschlechtergerechtigkeit in der Nordkirche

Kirche in Vielfalt führen (Veröffentlichung der EKD)

Dieser Beitrag wurde von Nele Bastian als Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit erstellt.