Versicherungsschutz bedenken

Kirchliche Arbeit lebt durch ehrenamtliches Engagement. Die Nordkirche unterstützt dieses Engagement unter anderem durch einen umfangreichen Versicherungsschutz für eine ehrenamtliche Tätigkeit in den Kirchengemeinderäten.

Inhalte

Haftpflichtversicherung

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Unfallversicherung

Dienstreise-Kasko-Eigenfonds

Hinweis

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung schützt gegen gesetzliche Schadensersatzansprüche Dritter wegen Personen- oder Sachschäden. Der Versicherungsschutz besteht im Rahmen der dienstlichen Tätigkeiten für kirchliche Körperschaften und bezieht u. a. auch Mietsachschäden oder Umweltschäden mit ein. Achten Sie auf genauere Informationen und Ausnahmefälle. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden an selbst mitgeführten privaten Gegenständen und Kleidung.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Bei Vermögensschäden aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung besteht Versicherungsschutz für Schäden, die der kirchlichen Körperschaft selbst zugefügt wurden (Eigenschäden) und wenn Ehrenamtliche für einen Vermögensschaden von einem Dritten haftpflichtig gemacht werden (Drittschaden).

Unfallversicherung

Bei Unfällen im Rahmen der Ausübung des Ehrenamtes oder auf direkten Wegen dorthin wird – zusätzlich zu möglichen eigenen privaten Unfallversicherungen – unter anderem bei Invalidität und im Todesfall geleistet. Handelt es sich bei dem Unfall um einen Arbeits- oder Dienstunfall besteht ausschließlich ein Anspruch auf die Todes- oder Invaliditätsleistung.

Dienstreise-Kasko-Eigenfonds

Unfallbedingte Schäden an privateigenen Kraftfahrzeugen werden unter bestimmten Voraussetzungen aus dem hierfür eingerichteten Fonds der Nordkirche ersetzt. Eine Voraussetzung ist, dass der Fahrzeugschaden auf einer vorab angeordneten und genehmigten Dienstfahrt erfolgt ist. Der normale Arbeitsweg ist keine Dienstfahrt in diesem Sinne, so dass Schäden auf diesen Fahrten nicht erstattet werden müssen. Weiterhin muss es sich um ein privateigenes Kraftfahrzeug handeln. Das Ausleihen eines Privatfahrzeuges ist zulässig, nicht aber das von kommerziellen Fahrzeugverleihern.

Hinweis

Die hier dargestellten Angaben dienen der unverbindlichen Information und sind keine Wiedergabe der gesamten Vertragsinhalte. Weitergehende Informationen zu Versicherungsbedingungen (Versicherungssummen, Ausschlüsse etc.) sowie allgemein zu den Sammelversicherungen der Nordkirche finden Sie in den Versicherungsmerkblättern „Versicherungsschutz für Ehrenamtliche in der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland“  sowie „Informationen zum Versicherungsschutz in der Nordkirche“ , die gemeinsam mit dem Ecclesia Versicherungsdienst herausgegeben wurden. In jedem Kirchenkreis finden Sie in der Kirchenkreisverwaltung eine Ansprechperson zu Versicherungsfragen.

Dieser Beitrag wurde vom Dezernat Finanzen erstellt.