Feierlicher Beginn
Vom Gelöbnis gestärkt
Als Kirchengemeinderäte werden oder wurden Sie im Rahmen eines Gemeindegottesdienstes eingeführt und haben das Gelöbnis gesprochen (§ 34 Absatz 2 Kirchengemeinderatswahlgesetz):
Ich gelobe vor Gott und dieser Gemeinde, das mir anvertraute Amt als Mitglied des Kirchengemeinderats gemäß dem Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist, zu führen. Ich bin bereit, gemäß der Verfassung Verantwortung zu übernehmen für die Leitung der Kirchengemeinde, den Gottesdienst, für die diakonischen und missionarischen Aufgaben sowie für Lehre, Leben und Ordnung der Kirche.
Inhaltliche Aspekte gemeinsam erarbeiten
Es kann sinnvoll sein, sich über die einzelnen Aussagen zu Beginn des gemeinsamen Arbeitens als Kirchengemeinderat zu verständigen:
Was gelobe ich mit diesen Worten? Für was verpflichte ich mich, welche Verantwortung wird mir mit dem Amt übertragen? Was verstehe ich, was verstehen wir unter den einzelnen Aussagen? Welche Inhalte, Zugänge sind uns wichtig für die gemeinsame Amtszeit?
Methodische Anregung
Rechtliche Grundlagen
Das Gelöbnis verdeutlicht, dass der Kirchengemeinderat die theologische und geistliche Leitung der Kirchengemeinde in kollegialer Verantwortung trägt. Die Verantwortung für die Verkündigung in Wort und Sakrament in der Kirchengemeinde und die Sorge und Pflicht zur Gewährleistung der Gottesdienste in der Kirchengemeinde ist als Kernzuständigkeit jedem Mitglied eines Kirchengemeinderats übertragen und auferlegt.
Die Einführung ist konstitutiv
Die Einführung im Gottesdienst ist konstitutive Voraussetzung für die Konstituierung des Kirchengemeinderats. Es gibt keinen Fall, auch keinen Notfall, in dem die Gewählten ohne Einführung die Geschäfte vom alten Kirchengemeinderat übernehmen könnten. Variationen, Auslassungen oder Abweichungen vom Gelöbnistext sind nicht zulässig und ziehen die Nichtigkeit der jeweiligen Einführung nach sich. Der Gelöbnistext ist abschließend und lässt deshalb auch keine lokalen oder traditionellen Variationen oder Auslassungen zu.
Lassen Sie die Kraft dieser geistlichen Konstitution wirken.
Dieser Beitrag wurde von Pastorin Magda Hellstern-Hummel erstellt.