Rund ums Geld: Finanzen verwalten

Eine der Voraussetzungen für ein gutes und erfolgreiches Gemeindeleben sind geordnete Finanzen. Der Kirchengemeinderat hat dabei eine verantwortungsvolle Aufgabe. Das Ziel ist, die Gemeinde bei der Planung, der Überprüfung und dem Einsatz der Finanzmittel zu beraten und tatkräftig zu unterstützen. So können die in der Gemeinde Tätigen ihre seelsorgerischen, karitativen und gesellschaftlichen Aufgaben auf einem sicheren finanziellen Fundament durchführen. Der Kirchengemeinderat übernimmt diese Aufgaben nicht allein, sondern kann durch die Finanzbuchhaltung, das Gemeindesekretariat und die Hauptamtlichen unterstützt werden.

Inhalte

Wer kümmert sich um die Finanzen?

Haushalt aufstellen

Vorausschauend planen

Abschluss der Planung

Inhalte des Haushalts: Haushaltsplan, Stellenplan

Kirchensteuer

Jahresabschluss

Bilanz, Rücklagen und Schulden

Fazit

Wie dient das Geld Gott?

Wer kümmert sich um die Finanzen?

Der Kirchengemeinderat soll aus seiner Mitte einen Finanzausschuss bilden, der ihn in allen finanziellen Angelegenheiten berät. Der Finanzausschuss entwirft den Haushalt, überwacht dessen Durchführung und die Haushaltslage. Es ist sinnvoll, wenn diejenigen, die sich dieser Aufgabe stellen, dieses Amt längerfristig ausüben, das heißt mindestens für die Dauer der Wahlperiode. Denn die regelmäßige und kontinuierliche Beschäftigung mit den Finanzen einer Gemeinde führt dazu, dass man nach einer Einarbeitungszeit die Vermögens- und Finanzstrukturen einer Gemeinde gut kennt und steuern kann.

Hilfreich ist weiterhin, wenn mindestens ein Kirchengemeinderatsmitglied einen finanzwirtschaftlichen Hintergrund hat. Optimal wäre jemand, der bereits beruflich mit dem kaufmännischen Rechnungswesen zu tun hat beziehungsweise hatte, zum Beispiel Personen, die in einer Buchhaltung, in der Finanzverwaltung, in wirtschafts- und steuerberatenden Berufen oder im Bankwesen tätig sind oder waren.

 

Haushalt aufstellen

Der Kirchengemeinderat beschließt den Haushalt und entscheidet damit über das Handeln der Kirchengemeinde im kommenden Jahr. Eine der ersten und wichtigsten Aufgaben des Kirchengemeinderats wird daher die Aufstellung und Beratung eines Haushalts sein, da dieser vor Beginn eines neuen Haushaltsjahrs beschlossen werden soll. Die vordringliche Aufgabe bei dessen Erstellung besteht darin, die für das Folgejahr zur Verfügung stehenden Finanzmittel und die sich damit ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten vorausschauend zu kalkulieren. Ein wichtiger Anhaltspunkt dafür sind die Zahlen der vergangenen Jahre. Zu Beginn der Tätigkeit im Kirchengemeinderat sollte man sich anhand der Jahresabschlüsse der Vorjahre einen Überblick über die Finanz- und Vermögenssituation und die laufenden Erträge und Aufwendungen der Gemeinde verschaffen.

Vorausschauend planen

Über den Blick auf die bisherige Finanzlage hinaus kann man in Gesprächen mit den zuständigen Bereichen (Gottesdienst, Gemeindearbeit, Kindertagesstätte, Hausverwaltung usw.) ermitteln, ob es im kommenden Jahr neue oder veränderte Ausgaben gibt, die in den Plan mit einfließen müssen. Auf der Einnahmeseite steht die zu erwartende Schlüsselzuweisung für die Gemeinde (hauptsächlich Kirchensteuern) zumeist schon fest, diese errechnet die Kirchenkreisverwaltung. Die übrigen Einnahmen wie Kollekten, Spenden, Zinsen, Elternbeiträge für die Kita, Teilnehmerbeiträge und so weiter muss der Kirchengemeinderat anhand der Vorjahre vorsichtig schätzen.
Bei den laufenden Ausgaben (Gehälter, Verbrauchsmittel, Gebäudebewirtschaftung usw.) ist es sinnvoll, Gehalt- und Preissteigerungen abzuschätzen, um Planüberschreitungen so gut es geht zu vermeiden.

Abschluss der Planung

Sind alle Erträge und Aufwendungen zusammengestellt, ergibt sich ein Überschuss oder ein Fehlbetrag. Bei Letzterem ist zu prüfen, ob im Haushalt noch Einsparungsmöglichkeiten bestehen, um die Unterdeckung zu verringern oder möglichst zu verhindern. Der verbleibende Rest ist aus den vorhandenen Rücklagen auszugleichen. Ein Überschuss wäre den Rücklagen zuzuführen. Die Planung wird dann mit dem Beschluss des Kirchengemeinderats abgeschlossen. Die Haushaltsplanung findet in der Regel in jedem Jahr für das kommende Haushaltsjahr statt. Es gibt derzeit Überlegungen, die Laufzeit der kirchlichen Haushalte zur Vereinfachung der Verwaltung auf zwei oder drei Jahre auszudehnen.

Inhalte des Haushalts: Haushaltsplan, Stellenplan

Zentraler Bestandteil des Haushalts ist der Haushaltsplan, der sich in den Vermögens- und Kapitalplan, den Ergebnisplan und den Kapitalflussplan gliedert. Der Vermögens- und Kapitalplan erfasst die Veränderungen des Vermögens und der Schulden aufgrund der geplanten Zu- und Abgänge (zum Beispiel durch Investitionen, Wertminderungen durch Abschreibungen, Rückstellungsbildungen oder Darlehensaufnahmen). Der Ergebnisplan gibt Auskunft über alle geplanten Erträge und Aufwendungen des kommenden Haushaltsjahrs und damit den daraus zu erwartenden Überschuss beziehungsweise das vermutliche Defizit (Fehlbetrag). Der Kapitalflussplan errechnet aus den zuvor genannten Plänen die Veränderung der finanziellen Mittel, die voraussichtlich für eine Rücklagenzuführung zur Verfügung stehen oder die für einen Ausgleich eines Defizits am Jahresende gebraucht werden.
Ein weiterer Bestandteil des Haushalts ist der Stellenplan, der angibt, wie viele Mitarbeitende an welcher Stelle in der Kirchengemeinde eingesetzt sind.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer macht den wesentlichen Teil der Einnahmen aller evangelischen Kirchen aus und wird durch die Mitglieder aufgebracht. Auch in unserer Nordkirche sind grundsätzlich alle Kirchenmitglieder kirchensteuerpflichtig. Eine Kirchensteuer fällt aber nur an, wenn das Kirchenmitglied über ein eigenes beziehungsweise zurechenbares Einkommen verfügt. Die Kirchensteuer beträgt neun Prozent der maßgebenden Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer und höchstens drei Prozent des maßgebenden zu versteuernden Einkommens. Im Bereich der Nordkirche sind die Kirchenkreise die Gläubiger der Kirchensteuer.

Jahresabschluss

Ist das Haushaltsjahr abgeschlossen, wird von der Finanzbuchhaltung der Jahresabschluss erstellt. Er entspricht in seiner Struktur dem erstellten Haushaltsplan, enthält aber jetzt die exakten Zahlen des abgeschlossenen Jahres. Der Kirchengemeinderat prüft den Jahresabschluss, dies übernehmen ein oder besser zwei Kirchengemeinderatsmitglieder. Insbesondere wird geprüft, ob erhebliche Mehrausgaben gegenüber dem Plan vorliegen und ob diese gerechtfertigt waren und entsprechende Genehmigungen eingeholt wurden. Wenn diese Mehrausgaben auch in Zukunft zu erwarten sind, müssen sie in die nächste Haushaltsplanung aufgenommen werden. Sind die Prüfenden nach den von ihnen veranlassten Korrekturen überzeugt, dass der Jahresabschluss in Inhalt und Form richtig ist, erläutern sie diesen den Kirchengemeinderatsmitgliedern und beantworten sich ergebende Fragen. Danach beantragen sie, dass der Kirchengemeinderat den Jahresabschluss abnimmt und damit die anordnungsbefugten Personen der Kirchengemeinde entlastet.

Bilanz, Rücklagen und Schulden

Der Jahresabschluss enthält auch eine Bilanz (Vermögensübersicht), in der das Vermögen und die Schulden der Gemeinde abgebildet sind. Zum Vermögen gehören die vorhandenen Rücklagen (zum Beispiel Ausgleichsrücklage zur Deckung von Defiziten, Substanzerhaltungsrücklagen für Baumaßnahmen usw.). Hier gilt es darauf zu achten, dass diese immer in ausreichender Höhe vorhanden sind und nicht durch unwirtschaftliches Verhalten aufgebraucht werden. Reichen die vorhandenen Rücklagen z. B. zum Bau einer neuen Kindertagesstätte oder der Renovierung kirchlicher Gebäude nicht aus, ist unter Umständen eine Darlehensaufnahme möglich. Dabei ist zuvor zu prüfen, ob es staatliche und/oder kirchliche Fördermittel gibt. Wird zusätzlich ein Darlehen aufgenommen, müssen die fälligen Zins- und Tilgungszahlen in den Haushalt mit einbezogen werden und über die Laufzeit aus den laufenden Erträgen gedeckt werden können, ohne dass die Gemeindearbeit darunter leidet. Im Übrigen müssen Darlehensaufnahmen durch den Kirchenkreis genehmigt werden.

Fazit

Dies ist nur ein kleiner Überblick über die Aufgaben eines Kirchengemeinderatsmitglieds, das sich mit der Verwaltung der Finanzen einer Gemeinde beschäftigt. Die Aufgabe ist vielfältig und verantwortungsvoll und bildet die Basis für eine erfolgreiche Arbeit einer Kirchengemeinde.

Dieser Beitrag wurde vom Dezernat Finanzen erstellt.