Das Klimaschutzgesetz (KlSchG)
Das Kirchengesetz zur Förderung des Klimaschutzes in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Klimaschutzgesetz – KlSchG) wurde 2015 von der Landessynode verabschiedet. Mit Beschluss der Landessynode im Februar 2022 wird dieses Gesetz derzeit novelliert. Unter anderem wird § 2 (1) geändert. Das erklärte Ziel der Treibhausgasneutralität wird auf 2035 festgelegt.
Inhalte
Der Klimaschutzplan (KlSchP) mit Handbuch
Der Klimaschutzplan (KlSchP) mit Handbuch
Ebenfalls in der Landessynode wurden der 2. Klimaschutzplan 2022-2027 „Jetzt die entscheidenden Schritte gehen“ (KlSchP) und das Handbuch zum Klimaschutzplan verabschiedet. Im Klimaschutzplan sind Zwischenziele zur Treibhausgasreduktion bis 2027 festgehalten und konkrete Maßnahmen benannt.
Die Beschaffungsverwaltungsvorschrift (BeschVwV)
Die Regelungen der Verwaltungsvorschrift über die Beschaffung (Beschaffungsverwaltungsvorschrift – BeschVwV) legen fest, in welcher Art und Weise die Grundsätze der Notwendigkeit, der Einhaltung von Umwelt- und Sozialkriterien sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für die Beschaffung umzusetzen sind.
Die Reisekostenverordnung (RkVO)
Die Rechtsverordnung über die Vergütung von Reisekosten bei Dienstreisen und über die Nutzung von Dienstfahrzeugen (Reisekostenverordnung – RkVO) regelt Art und Umfang der Reisekostenvergütung sowie die Nutzung von Dienstfahrzeugen und privateigenen Fahrzeugen zu dienstlichen Zwecken aller beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland. Die Reisekostenverordnung in der jetzigen Fassung von 2018 befindet sich derzeit in Überarbeitung.
Die meisten Kirchenkreise haben inzwischen ein Dienstrad-Leasing-Modell eingeführt. Auch den Kirchengemeinden und ihren Mitarbeitenden stehen die neu geschaffenen Angebote offen und sie können den Rahmenverträgen Ihrer Kirchenkreise beitreten.
Dieser Beitrag wurde vom Umwelt- und Klimaschutzbüro der Nordkirche erstellt.