Kirchengemeinderat als Anstellungsträger von Gemeindepädagog:innen und Diakon:innen

Vielerorts werden in den Gemeinden der Nordkirche eine lebendige Kinder- und Jugendarbeit, diakonische Projekte oder Formate für spezifische Zielgruppen angeboten. Oft werden diese von Gemeindepädagog:innen oder Diakon:innen professionell begleitet und verantwortet. Bunt und vielfältig gestalten sie die Kommunikation des Evangeliums durch bildendes, unterstützendes und verkündigendes Handeln.

Inhalte

Kompetenzen von Gemeindepädagog:innen und Diakon:innen

Aufgaben in der Kirchengemeinde

Gesetzliche Regelungen für Einsegnung und Dienst

Stellenbesetzungs- und Bewerbungsverfahren

Beauftragte für die Berufsgruppen der gemeindebezogenen Dienste

Kompetenzen von Gemeindepädagog:innen und Diakon:innen

Beide Berufsgruppen bringen pädagogische Kompetenz („Bilden“), diakonische Kompetenz („Unterstützen“) und theologische Kompetenz („Verkündigen“) mit. Wobei in den Ausbildungen beziehungsweise im jeweiligen Berufsbild Schwerpunktsetzungen liegen. Das Diakonen- und Gemeindepädagogendienstgesetz der Nordkirche beschreibt diese Besonderheiten in §3: „Diakon:innen widmen sich insbesondere dem kirchlich-diakonischen und sozialen Auftrag der Kirche. (…) Gemeindepädagog:innen widmen sich insbesondere dem Bildungsauftrag der Kirche und der Gemeindeentwicklung.“

 

Aufgaben in der Kirchengemeinde

In der Praxis übernehmen Diakon:innen und Gemeindepädagog:innen in der Gemeinde oftmals gleiche oder ähnliche Aufgaben. Sie fördern Entwicklungsmöglichkeiten und Religiosität  von Einzelnen und Gruppen, arbeiten sozialraumorientiert, sind gut vernetzt in Kirche und im Gemeinwesen, unterstützen beim Abbau sozialer Notlagen und setzen sich für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ein.

Gesetzliche Regelungen für Einsegnung und Dienst

Im Diakonen- und Gemeindepädagogendienstgesetz der Nordkirche sind klare Regelungen über die Einsegnung und den Dienst von Gemeindepädagog:innen und Diakon:innen beschrieben:

  • Ausbildungsstandards und die Anerkennung von Abschlüssen, verbunden mit dem Recht, sich auf Stellen in der Nordkirche zu bewerben
  • Die Einsegnung und mögliche Teilnahme an gemeinschaftlichem Leben einer Diakon:innengemeinschaft beziehungsweise Arbeitsgemeinschaft der Gemeindepädagog:innen mit dem Recht auf Freistellung
  • Die Pflicht zur Fortbildung und einem Mentoring  im ersten Berufsjahr
  • Beauftragungen zur öffentlichen Verkündigung in Wort und Sakrament, zur Seelsorge oder zur Erteilung von Religionsunterricht

Stellenbesetzungs- und Bewerbungsverfahren

Ist eine Stelle in Ihrer Gemeinde neu zu besetzen, ist eine Vielzahl von Schritten zu beachten. Unterstützung erhalten Sie bei den zuständigen Personalabteilungen, den unten genannten Personen, sowie bei der Stellenvermittlung der Nordkirche und der Jungen Nordkirche. Die Junge Nordkirche hat hilfreiche Informationen auf ihrer Seite zusammengestellt. Freie Stellen sollten in jedem Fall auch auf dem Stellenportal der Nordkirche eingestellt werden, denn hier suchen mögliche Bewerber:innen gezielt nach freien Stellen.

Beauftragte für die Berufsgruppen der gemeindebezogenen Dienste

Unterstützung in all diesen Fragen erhalten Sie von den Beauftragten für die Berufsgruppen der gemeindebezogenen Dienste in den Kirchenkreisen, der landeskirchlichen Beauftragten, sowie vom zuständigen Referenten im Dezernat Kirche und Gesellschaft. Sie stehen Diakon:innen und Gemeindepädagog:innen und Ihnen als Anstellungsträger für fachliche Beratung zur Verfügung. Die beziehungsweise der Landeskirchliche Beauftragte entwickelt in Abstimmung mit dem Dezernat Rahmenbedingungen und Fortbildungskonzeptionen, leitet das Mentoring im ersten Berufsjahr und koordiniert die Zusammenarbeit von Diakon:innengemeinschaften beziehungsweise Arbeitsgemeinschaften der Gemeindepädagog:innen.

Dieser Beitrag wurde von Dagmar Krok als Beauftragte der Nordkirche für die Berufsgruppen der gemeindebezogenen Dienste erstellt.