Musik verantworten: Sing Halleluja!

Kirchenmusik bringt die biblische Botschaft zum Klingen. Sie spricht unsere Sinne und Empfindungen unmittelbar an und lässt uns Gottes Wort auf ganz eigene Weise erfahren. Damit ist sie selbst Verkündigung. Diese Überzeugung trägt die kirchenmusikalische Arbeit, unabhängig davon, ob diese ehren-, neben- oder hauptamtlich gestaltet wird.

Über 28.000 Menschen – Kinder und Erwachsene – musizieren in der Nordkirche in ihrer Freizeit für sich und für andere. Kirchenmusik ist vielfältig: Sie umfasst die Gestaltung von Gottesdiensten und Konzerten, Kinderchormusicals und klassischen Oratorien. Ihr Spektrum reicht von mittelalterlichen Gesängen bis zu neuen geistlichen Liedern. Das lebendige kirchenmusikalische Leben zeigt sich in Chören, Posaunenchören, Bands und Instrumentalkreisen. Kirchenmusikalische Angebote sind bei allen aktuellen Herausforderungen, denen sich die Kirche gegenübersieht, ein stabiler und weit ausstrahlender Teil kirchlicher Arbeit.

 

Inhalte

Kirche ohne Musik – undenkbar!

Verantwortung: Kirchengemeinderat entscheidet über Stellen

Attraktive Stellen für gute Qualität

Kirchenmusikgesetze, Aus- und Fortbildung

Querschnittsaufgabe Kirchenmusik

Fachberatung nutzen

Was löst Gesang, Musik bei mir aus? Welche Lieder, welche Art von Musik macht mein Herz froh und frei, berührt meine Seele?

Kirche ohne Musik – undenkbar!

Kirche ist ohne Musik nicht vorstellbar. Im Alten und Neuen Testament wird gesungen und musiziert. Kirchenmusik ist keine schmückende Zutat, sondern ein elementarer, unverzichtbarer und sinnstiftender Teil des Gemeindelebens. Kirchenmusik begründet Gemeinschaft und beheimatet Menschen in den Gemeinden. Viele Menschen finden über die Musik Zugang zum christlichen Glauben. Gute Kirchenmusik macht Werbung für Ihre Gemeinde!
Kirchenmusik ist Live-Musik! Singen und Musizieren sind Ausdruck eines lebendigen Glaubens. Das ist eine großartige Tradition und ein Markenzeichen unserer lutherischen Kirche seit der Reformation. Darin liegt bis heute eine große Chance für die Spiritualität und die theologische Auseinandersetzung in der Gemeinde.

Verantwortung: Kirchengemeinderat entscheidet über Stellen

Sie als Kirchengemeinderat haben als möglicher Anstellungsträger eine wesentliche Verantwortung dafür, dass der Anspruch – Kirchenmusik ist Verkündigung – mit der nötigen Qualität eingelöst werden kann: Der Kirchengemeinderat kann Stellen einrichten, entscheidet über inhaltliche Schwerpunkte und angemessene Vergütung. Er verantwortet Sachmittel und finanziert die Pflege und den Erhalt der wertvollen Orgeln in unseren Kirchen sowie des weiteren Instrumentariums. Sie im Kirchengemeinderat sorgen also für die nötigen Rahmenbedingungen der Kirchenmusik.

Attraktive Stellen für gute Qualität

Um die Qualität kirchenmusikalischer Arbeit zu sichern, braucht unsere Kirche ein flächendeckendes Netz hauptamtlicher Kirchenmusikstellen. Nur so kann die Qualifizierung der vielen ehren- und nebenamtlichen Chorleiter:innen und Organist:innen, auf die die Kirche immer angewiesen sein wird, sichergestellt werden. Damit dieses Netz erhalten bleibt, ist regionale Zusammenarbeit weiterhin ein Schlüssel, um attraktive Stellen anzubieten zu können.

Kirchenmusikgesetze, Aus- und Fortbildung

Die rechtliche Grundlage für die Arbeit von Kirchenmusiker:innen sind Kirchenmusikgesetze und allgemeine Dienstordnungen. Seit wenigen Jahren haben wir in der Nordkirche ein neues Kirchenmusikgesetz. Das gilt auch für die Prüfungsordnungen für die D- und C-Prüfung sowie die B-Prüfung für Popularmusik. (Die Vereinheitlichung der bisherigen unterschiedlichen Dienstordnungen steht noch aus.)

Fort- und Weiterbildungen sind für haupt- wie nebenamtlich Musizierende notwendig und werden auf Kirchenkreis- wie auf Landeskirchenebene angeboten. Die Kirchengemeinden sollten ihre Musiker:innen motivieren und unterstützen, daran teilzunehmen. Mehr Informationen zur Aus- und Fortbildung finden Sie hier.

Querschnittsaufgabe Kirchenmusik

Die kirchenmusikalische Arbeit in den Gemeinden ist eine Querschnittsaufgabe, die mit vielen anderen Bereichen der Gemeindearbeit in Berührung kommt und ganz unterschiedliche Anknüpfungspunkte bietet. Zentrale Bedeutung für alle kirchenmusikalisch Verantwortlichen hat dabei die Zusammenarbeit und die Kommunikation mit dem Pastor oder der Pastorin bei der einvernehmlichen Gestaltung der Gottesdienste.

Fachberatung nutzen

Bei Konflikten oder Problemen in der Abgrenzung der jeweiligen Verantwortungsbereiche entscheidet der Kirchengemeinderat unter Einbeziehung der Fachberatung im Rahmen der rechtlichen Grundlagen.

Für Fachberatung in allen kirchenmusikalischen Fragen sind in jedem Kirchenkreis die Kreiskantor:innen sowie die Landeskirchenmusikdirektor:innen der Nordkirche zuständig.

Fachliche Unterstützung und Begleitung gibt es zudem durch die Landesposaunenwarte, den Fachbereich Popularmusik und die Landeskantorin der Nordkirche.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Kirchenmusik der Nordkirche.